· Pressemitteilung

Kleiderkammer informiert - Neue Regeln für die Abgabe von Altkleidern

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Alttextilien nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Hintergrund ist eine neue EU-Richtlinie, die die Wiederverwertung von Textilien verbessern soll. Die folgende Tabelle aus dem Bericht gilt auch für uns beim DRK und zeigt, was ihr in der Kleiderkammer abgeben könnt und was nicht

Die Sparkasse hat die neuen ab 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben für die weitere Verwendung von Altkleider in den folgenden Artikel zusammengefasst. 
Kleidung richtig spenden | Sparkasse.de

Zitat aus dem Artikel: 
„Neue Pflicht zur Textilentsorgung seit 2025: 
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Alttextilien nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Hintergrund ist eine neue EU-Richtlinie, die die Wiederverwertung von Textilien verbessern soll.“ 

Die folgende Tabelle aus dem Bericht gilt auch für uns beim DRK und zeigt, was ihr in der Kleiderkammer abgeben könnt und was nicht:

Wird angenommen:

  • Gepflegte und noch tragbare Kleidung
  • Vollständige, tragbare Schuhpaare
  • Gürtel, Taschen
  • Handtücher, Bettwäsche, Tischtücher, Gardinen
  • Schlafsäcke

Gehört in den Restmüll

  • Löchrige und dreckige Kleidung
  • Einzelne oder kaputte Schuhe
  • Gummistiefel
  • Haushaltsartikel, Werkzeug
  • Skischuhe, Schlittschuhe, Rollschuhe