Ausgabe von Kleidern in der Kleiderkammer
Bei der Kleiderkammer können bedürftige Norderstedter Bürger Kleidung, die von Norderstedter Bürgern abgegeben wurde, kostenlos bekommen.
Es gelten dabei allerdings einige wenige aber wichtige Regeln:
Die Bedürftigen haben das Recht, alle drei Monate die Kleiderkammer in Anspruch zu nehmen.
Teile wie Federbetten und Kissen, Bettwäsche, Wintermäntel, Anoraks, Lederjacken und -mäntel, Anzüge, Winterschuhe, Pullover, Blusen, Herrenhemden, Handtücher und Hosen werden nur in kleinen Mengen (jeweils ein Stück je Besuch und Person) ausgegeben.



